Aufgrund der Dringlichkeit erachten wir insbesondere folgende Anpassungen des Vorentwurfs als notwendig:
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Engere Definition der massgebenden Kriterien für die Überprüfung der Zulassung von PSM: Eine kumulative Verunreinigung über Fläche (mind. drei Kantone) und Zeit (innerhalb eines Jahres in mind. zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren) ist ein deutlicher Beleg für eine verbreitete und wiederholte Überschreitung von Grenzwerten. Die Zulassungsüberprüfung des betroffenen PSM erachten wir in diesen Fällen als dringend notwendig. Deshalb ist aus Sicht der Grünliberalen auf das Kriterium der Verunreinigung eines fixen Anteils der untersuchten Gewässer (mind. fünf Prozent der landesweit untersuchten Gewässer) sowie einer fixen Anzahl Gewässer (mind. fünf Gewässer) zu verzichten. Diese Kriterien würden die Hürde für eine Zulassungsüberprüfung so hoch ansetzen, dass gewisse Verunreinigungen, die über einen lokalen Einzelbefund hinausgehen, nicht berücksichtigt würden. Dies würde wiederum die Gewässerqualität und damit einhergehend die Biodiversität weiterhin beeinträchtigen, was nicht im Sinne des Gesetzes ist. Zugleich handelt es sich beim Messstellennetz um eine potenziell variable Grösse, welche sich konzeptionell nicht als massgebendes Kriterium für eine Zulassungsüberprüfung von PSM eignet. Die beiden Kriterien sind aus diesen Gründen ersatzlos aus der Verordnung zu streichen.
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Kürzere Übergangsfristen: Die Verunreinigung der Gewässer ist eine seit Jahren bekannte und schwerwiegende Problematik, die sich bereits jetzt in vorübergehenden Schliessungen von Grundwasserfassungen sowie in einem ausgeprägten Rückgang der Biodiversität zeigt. Es ist aus Sicht der Grünliberalen unverständlich, für die Umsetzung der Verordnungsbestimmungen derart lange Fristen vorzusehen. Insbesondere die Ausscheidung von Grundwassergebieten, die seit über 25 Jahren hängig ist, muss zeitnah erfolgen.
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Publikationspflicht: Die Bevölkerung ist direkt von Grenzwertüberschreitungen von PSM betroffen. Die GschV soll deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die Ergebnisse der kantonalen Untersuchungen zu PSM in Gewässern und zum Zustand sowie zur Mängelbehebung von Befüll- und Waschplätzen regelmässig publiziert werden.
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Verwendung von bestehenden Messwerten: Bund und Kantone verfügen seit Jahren über Messwerte zur Gewässerqualität, die eine Aussage über die Überschreitung von Grenzwerten ermöglichen. Es ist aus Sicht der Grünliberalen notwendig, diese bereits vorliegenden Daten zu nutzen. Die Beschränkung auf neu behobene Daten hat zur Folge, dass weiterhin PSM in Gewässer gelangen, deren Grenzwertüberschreitung bereits dokumentiert ist.
Zusätzlich zu diesen Anpassungen der GSchV erachten wir es als dringend notwendig, dass der Bund Interventions- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber jenen Kantonen ergreifen kann, die den Gewässerschutz unzureichend anwenden.